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Laserpointer sind heutzutage in vielen Bereichen kaum noch wegzudenken, insbesondere bei Vorträgen, denn in diesem Rahmen sind sie eine große Hilfe für den Vortragenden, der mit dem Pointer einfach und schnell auf die jeweiligen Punkte seiner Präsentation, von denen er gerade spricht, verweisen kann. Aber auch Kinder haben ihre Freude an Laserpointer kaufen , indem sie mit verschiedenen Aufsätzen Projektionen in dunklen Räumen an die Wände werfen können. Dabei verwenden sie die Laserpointer auch gerne, um Freunde und Eltern in die Augen „zu schießen“. Einige – man möchte meinen – reifere Menschen verwenden solche Laserpointer beispielsweise sogar dafür, um Piloten zu blenden. Ist dies aber tatsächlich möglich und sind solche Pointer wegen einer solchen – im Fall der Piloten erheblichen – Missbrauchsgefahr verboten?
Bei Laserpointern gilt es zunächst zu unterscheiden, welche Laserdioden für den jeweiligen Pointer verwendet werden. Dabei sind den verschiedenen Farben unterschiedliche Wellenlängen zuzuordnen. Umso kürzer eine solche Wellenlänge ist, desto größer ist die aufgewendete Energie der einzelnen Protonen. Laserpointer Rot Grundsätzlich sind daher Laserdioden mit niedriger Wellenlänge schädlicher als die mit größerer Wellenlänge. Dabei haben rote Laserdioden die größte Wellenlänge (635 - 750 nm), während orange bis gelbe Laserdioden lediglich eine Wellenlänge von 575 - 635 nm haben. Daneben gibt es auch die gefährlicheren grünen (490 - 575 nm) und blauen (405 - 490 nm) Laserdioden. Es gilt allerdings zu beachten, dass das grüne Licht ca. 10 Mal empfindlicher für das menschliche Auge ist, als alle anderen Farben, sogar als die blauen Laserdioden, obwohl diese eine kürzere Wellenlänge haben.
Darüber hinaus gibt es auch verschiedene Klassifizierungen nach EN 60825-1, die zum Teil abhängig von den jeweiligen Laserdioden Grüner Laserpointer sind.
Klasse 1: Die Laserstrahlung ist ungefährlich oder der Laser befindet sich in einem geschlossenen Gehäuse.
Klasse 1M: Die Laserstrahlung ist ebenso ungefährlich, solange sie nicht durch optischen Instrumente wie Lupen oder Ferngläser verstärkt wird.
Klasse 2: Die Laserstrahlung ist bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (bis ca. 0,25 s) für das Auge ungefährlich.
Klasse 2M: Die Laserstrahlung ist dann für diese kurze Bestrahlungsdauer ungefährlich, solange sie nicht durch optische Instrumente verstärkt wird.
Klasse 3R: Die Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge.
Klasse 3B: Die Laserstrahlung ist nicht nur gefährlich für das Auge, sondern in besonderen Fällen auch für die Haut. Allerdings ist diffuses Streulicht (wie beispielsweise der Laser von CD- / DVD-Brennern) in der Regel ungefährlich.
Klasse 4: Die Laserstrahlung ist sehr gefährlich für stärkster laserpointer Augen und Haut. Selbst diffuses Streulicht kann in dieser Klasse gefährlich sein. Daneben besteht beim Einsatz dieser Laserstrahlung eine erhebliche Brand- und Explosionsgefahr.
Wer mit einem Laserpointer zumindest eine fahrlässige Brandstiftung verursacht, macht sich nach §§ 306d, 306 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Hierfür sieht der Gesetzgeber bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Werden durch Spielereien versehentlich Sehschäden zugefügt, so macht sich der Verantwortliche wegen fahrlässiger Körperverletzung nach § 229 StGB strafbar, laserpointer akku was immerhin mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann. In besonders schweren Fällen, wie eine permanente Sehschädigung, greift § 226 StGB, mit der Folge, dass sich der Strafrahmen von mindestens einem Jahr bis zu zehn Jahren erhöht.
Absichtliches Blenden im Bahn-, Schiffs-, Luft- oder Straßenverkehr kann als „gefährlicher Eingriff“ im Sinne der §§ 315, 315b StGB subsumiert werden. Hierbei gilt es zu beachten, dass keine Konsequenzen, wie Unfälle etc., laserschutzbrille 532nm durch diese Eingriffe entstehen müssen. Es genügt die Absicht jemanden blenden zu wollen. Im Rahmen des Straßenverkehrs kann dies eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in den anderen Bereichen sogar eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich ziehen.
Darüber hinaus kann insbesondere beim Blenden von Piloten ein versuchter Totschlag nach §§ 212, 22, 23 I, 12 I StGB angenommen werden. Laserpointer Blau Wer einen Piloten blendet, wird in der Regel davon ausgehen müssen, einen Absturz provozieren zu können. Dies reicht für die Annahme eines solchen Versuchs aus. Damit droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter fünf Jahren.
Aufgrund zahlreicher solcher Vorfälle (im Jahr 2013 waren es 322 solcher Angriffe auf Flugzeuge und Hubschrauber deutscher Airlines, im Jahr 2012 waren es sogar noch 342 Laserattacken) denkt die Bundesregierung nun seit 2014 über eine Aufnahme von Laserpointern ins Waffengesetz nach. Dabei soll dann insbesondere auch das Mitführen eines Pointers verboten werden.
Laserpointer sind per se noch nicht verboten. Einfache Laserpointer 1000mw , insbesondere mit roten Laserdioden, der Klassen 1 oder 1M sind erlaubt und dürfen mitgeführt und (zweckmäßig) benutzt werden. Gleiches gilt im Allgemeinen für Pointer der Klassen 2 oder 2M.
Dennoch sollte in Anbetracht der rechtlichen Konsequenzen immer von einem missbräuchlichen „Ins-Auge-Strahlen“ abgesehen werden, denn mit Sicherheit kann man zumindest versehentlich zugefügte Sehschädigungen nie ausschließen.