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Australien reagiert auf Laser-Blend-Attacken gegen landende Flugzeuge: Wer ohne Berechtigung einen laserpointer stärken mit sich führt, riskiert eine hohe Geld- oder gar Gefängnisstrafe. Mehrfach mussten Piloten beim Landeanflug in Australien durchstarten, weil sie mit Laserstrahlen geblendet worden waren.
Nachdem vor drei Wochen an einem Abend binnen weniger Minuten gleich sechs Cockpit-Besatzungen der internationalen Qantas Airways und der inneraustralischen Gesellschaften Qantaslink und Eastern Australia Airlines mit Lasern attackiert worden waren, sprach die Flugsicherheitsbehörde Air Service Australia vom "ersten gebündelten Laserangriff".
Nun wollen politiker des landes gegen die gefährlichen Angriffe mit neuen gesetzen vorgehen: laser taschenlampe sollen künftig in Australien ähnlich behandelt werden wie Schusswaffen. Der Bundesstaat New South Wales (NSW), in dem auch die australische Großstadt Sydney liegt, plant Strafen bis zu 5000 australischen Dollar für all jene, die einen kleinen laser ohne grund mit sich führen. Die Strafe entspricht etwa 3000 Euro. Lehrer, Astronomen oder Architekten beispielsweise sollen aber auch weiterhin Lasergeräte besitzen dürfen.
Noch härtere Strafen sind nach Angaben des NSW-Premierministers Morris Iemma für den unberechtigten Besitz leistungsstarker laser Geräte der Klassen 3 und 4 vorgesehen: Es drohen Gefängnisstrafen bis zu 14 Jahren. "Es dauert nur den Bruchteil einer Sekunde, damit ein Pilot zeitweilig erblindet", sagte Iemma der Zeitung "Sydney Morning Herald". Der Missbrauch der Geräte könne zu Massenmord führen.
In Deutschland unterliegt der Handel mit laserpointer astronomie keinen gesetzlichen Restriktionen. "Jeder darf einen leistungsstarken Laser der Klassen 3 oder 4 kaufen und zum Beispiel in seinem Keller nutzen", sagte Diethelm Stehr, Experte für Lasertechnik beim TÜV Nord im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Sobald der Laser aber gewerblich oder öffentlich eingesetzt werde, müssten die Betreiber die Fachkunde als Laserschutzbeauftragter nachweisen - der sogenannte Laserführerschein.
Laserpointer der Klassen 3 und 4 sind gefährlich: Sie können die Netzhaut zerstören, Haut verbrennen, Kleidung in Brand setzen. Laserpointer, die zur Klasse 2 gehören, sind im Vergleich dazu harmlos, weil sie zumindest keine dauerhaften Schäden verursachen, wenn man nur kurz in die Lichtquelle blickt.
Potentielle Nachahmer von Laserattacken wie in Australien warnt der TÜV-Experte Stehr ausdrücklich: "Wer mit einem Laser Autofahrer oder Piloten blendet, macht sich strafbar."
Laserpointer (Light Amplification by Stimulated Emission of Radiation) sind Strahlungsquellen für kohärente, quasi-monochromatische und scharf gebündelte Strahlung im sichtbaren und den angrenzenden Bereichen des elektromagnetischen Spektrums (Ferninfrarot, Infrarot, Ultraviolett und Röntgenstrahlung). Im Prinzip besteht jeder laserpointer katze aus drei Komponenten: erstens einem aktiven Lasermedium, von dem die Eigenschaften des Lasers weitgehend bestimmt werden, z.B. ein Gas, ein Kristall oder eine Diode; zweitens einem Pumpmechanismus, der dem Lasermedium Energie zuführt, z.B. eine Blitzlampe oder eine elektrisch betriebene Gasentladung; und drittens einem Laserresonator, einem System aus Spiegeln und anderen optischen Elementen, das für die Rückkopplung und damit die induzierte Emission der Strahlung sorgt . Abhängig vom speziellen Aufbau und der Wahl der Komponenten ergeben sich eine ganze Reihe von verschiedenen Lasertypen, die sich vor allem in den erreichbaren Leistungen (zwischen einigen Mikrowatt und vielen Kilowatt) und Frequenzeigenschaften unterscheiden.
Seit der Konstruktion des ersten funktionsfähigen Prototyps im Jahr 1960 hat sich der Laser in der Wissenschaft so stark ausgebreitet wie kaum ein anderes Konzept - als eigenständiges Forschungsobjekt in der Laserphysik genauso wie als ›Werkzeug‹ in anderen naturwissenschaftlichen Bereichen - , und schon dreimal wurden Arbeiten im Bereich der Laserphysik mit dem Nobelpreis bedacht: 1964 für die theoretischen Vorarbeiten von Ch.H. Townes zusammen mit N.G. Bassow und A.M. Prochorow, Lasermodule 1981 für Entwicklungen von Methoden der Laserspektroskopie von N. Bloembergen und K.M. Siegbahn sowie 1997 für Beiträge zur Laserkühlung von S. Chu, C. Cohen-Tannoudji und W. Phillips. Aber auch die Lasertechnik in der Medizin, der Industrie und im Alltag hat immer mehr an Bedeutung gewonnen, und seit Anfang der neunziger Jahre ist der Laser besonders aus der Informationstechnologie und Unterhaltungselektronik nicht mehr wegzudenken.