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www.laserde.com ist ein professionelles Laserpointer Online-Shop, mit dem Ziel, die beste Laserpointer-Händler im Netz zu sein. Seit 2013 hat Laserde.com zu einem etablierten und berühmten Markennamen in der internationalen Lasermarkt, indem eine riesige Auswahl an hoher Qualität und günstigen Laser 532nm, um Kunden in aller Welt. Wir sind der größte Hersteller von Laserpointer auf dem Markt in China. Wir haben 500 + Mitarbeiter, Inklusive Produktion, Logistik, Entwicklung, Qualitätskontrolle, Vertrieb, technischen Support, Projektabteilung, Einkauf, Finanzabteilung, integriertes Management.
Stellungnahme der Laserzentren, betroffenen Normungsgremien und Berufsverbände, wissenschaftlichen Fachgesellschaften und gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Laserpointer, die preisgünstig angeboten werden, enthalten Laserdioden, die gebündeltes rotes Licht abstrahlen. Sie dienen bei Vorträgen als optischer Zeigestock. Bei diesem bestimmungsgemäßen Gebrauch sind Grüner Laserpointer bis 1 mW Strahlungsleistung (Laserklasse 2) sichere Geräte. Auf dem Markt befinden sich auch wesentlich teurere Laserpointer, die grünes Licht aussenden. Da das Auge hierfür empfindlicher ist, erscheinen diese Laserpointer bei gleicher Strahlungsleistung heller, eine Gefährdung bei sachgemäßem Gebrauch ist jedoch ebenfalls auszuschließen. Dringt der Laserstrahl unbeabsichtigt in das Auge eines Zuhörers ein und trifft im schlimmsten Fall den Fleck des scharfen Sehens auf der Netzhaut, dann löst diese momentane Blendwirkung den Lidschlußreflex aus, der das Auge in längstens einer Viertelsekunde schließt. Somit können keine Schäden am Auge entstehen.
Durch Untersuchungen wurde festgestellt, daß nicht zutreffend klassifizierte Laserpointer mit höheren Strahlungswerten erhältlich sind. Setzen Jugendliche diese Lasergeräte absichtlich mißbräuchlich ein, dann können andere Personen gefährdet werden. Mit zunehmender Aufklärung sind die laserpointer 1000mw dadurch entstehenden Schadensfälle rückläufig, doch kommt es immer noch vor, daß Personen mit Augenschäden durch Blendung mit einem Laserpointer ärztlich behandelt werden müssen. Kurzfristige Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und auch Ödeme (Schwellungen durch Wassereinlagerung in der Netzhaut) sind meist die Befunde.
Nur Laserpointer mit einer maximalen Strahlungsleistung von 1 mW und der Kennzeichnung "Laserpointer Klasse 2" (nach DIN EN 60825-1), "Sicherheit von Lasereinrichtungen", sind bei ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch sicher und sollten auf dem Markt verfügbar sein. Laser, die nach ihren Leistungsdaten anderen Laserklassen angehören oder nicht gekennzeichnet sind, sollten nicht als Laserpointer angeboten werden. Von diesen Lasergeräten geht ein Gefahr aus; deshalb sind die entsprechenden Schutzvorschriften der DIN EN 60825-1 sowie der Unfallverhütungsvorschrift "Laserstrahlung" (VBG 93 bzw. GUV 2.20) der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu beachten.
Laser, auch Laserpointer, sind kein Spielzeug. Der Laserpointer 200mW darf nicht absichtlich auf Personen gerichtet werden, da bei Strahlungsleistungen über 1 mW die Gefahr einer Augenschädigung besteht, die eventuell langfristig die Sehfähigkeit des Betroffenen beein trächtigf. Auch Laserpointer der Laserklasse 2 können eine Blendung, die zu anderen Unfällen führen kann, hervorrufen. Wird der Lidschlußreflex unterdrückt, ist auch bei Laserpointern der Laserklasse 2 die Gefahr einer bleibenden Augenschädigung gegeben. Es sollte darauf hingewirkt werden, daß Laserpointer nicht mißbräuchlich eingesetzt und damit Blendungen oder auch irreversible Netzhautschäden vermieden werden. Für weitergehende Informationen wird auf die Empfehlung "Gefahren durch Laserpointer" der Strahlenschutzkommission, Bundesanzeiger Nr. 144 vom 6. August 1998, verwiesen.
Am Samstagabend führte eine Streife um 22:30 Uhr auf der Bamenohler Straße in Finnentrop eine Verkehrsüberwachung durch. Hierbei konnten die Beamten feststellen, dass mehrmals aus einem geparkten PKW in Höhe des Wasserkraftwerks am Ortsausgang von Bamenohl ein grünes Licht abstrahlte. Der Lichtstrahl stammte offensichtlich von einem Laserpointer rot und wurde in den Nachthimmel, zum Waldrand aber auch auf die Fahrbahn gerichtet. Da dort sporadisch Fahrzeugverkehr unterwegs war, konnte eine kurzzeitige Blendung von Verkehrsteilnehmern zumindest nicht ausgeschlossen werden. Der 36-jährige Fahrzeugführer aus Olpe wurde überprüft und räumte auch ein, den Laserpointer benutzt zu haben. Er habe den Laser neu und ihn nur ausprobieren wollen. Eine Blendung von Verkehrsteilnehmern habe er nicht beabsichtigt.
Das leistungsstarke Gerät wurde sichergestellt und den Nutzer erwartet eine Anzeige wegen Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Laserpointer Blau wurden ursprünglich entwickelt als Lichtzeiger für Vorträge mit Projektion. Solche Laser mit geringer Leistung finden inzwischen auch Verwendung in Messwerkzeugen (z.B. Kreuzlinienlaser in elektronischen Wasserwaagen). Leistungsstarke Laser dienen militärischen Zwecken und z.B. als Notsignale auf See. Die Polizei warnt ausdrücklich vor missbräuchlicher Benutzung. Leistungsstarke Laserpointer haben eine enorme Lichtleistung und eine Blendwirkung über eine Distanz von mehreren Kilometern. Sie sind gefährlich für das menschliche Auge und können selbst bei kurzer Blendung eine Netzhautschädigung verursachen. In einigen Ländern sind Laserpointer oberhalb einer geringen Leistung bereits verboten bzw. fallen unter das Waffengesetz.