Gefahr im Umgang mit Laserpointer 532nm

Laserpointer kommen mehr und mehr als "optischer Zeigestab" auf den Markt und haben sich in letzter Zeit zum Verkaufsschlager für Kinder und Jugendliche entwickelt. Parallel zu dieser Entwicklung nehmen bundesweit die Zahlen zu, bei denen Personen wegen der zu starken Laserpointer 1000mw Laserstrahlung Netzhautschäden davon getragen haben. Trifft das Licht oder die Strahlung eines Laserpointers das menschliche Auge, können irreparable Netzhautschäden auftreten.


Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz möchte im Rahmen des "Programmes Polizeiliche Kriminalprävention" (ProPK) zusammen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit Rheinland-Pfalz auf Gefahren im Umgang mit  Hochleistungs laserpointer hinweisen. Diese Hinweise können dazu beitragen, Verletzungen zu vermeiden, Straftaten und damit strafrechtliche Folgen zu verhindern.


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Die Frage, wie gefährlich Laserpointer tatsächlich sind, kann beispielsweise eine Polizeibeamtin beantworten, die bei einem Eishockeyspiel eingesetzt war: "Während des Einsatzes wurde mir mit einem Laserpointer ins Auge geleuchtet. Durch das intensive einfallende rote power laserpointer Licht begann mein Auge zu tränen und zu brennen. Nach einer kurzen Zeitspanne, etwa fünf Minuten, spürte ich auch noch einen starken Druck hinter meinem Augapfel". Die Bestrahlung ihres Auges mit einem Laserpointer führte dazu, dass das Auge der Beamtin gerötet war und tränte, wobei sie zusätzliche Kopfschmerzen verspürte. Die ärztliche Untersuchung in einer Augenklinik ergab, dass sich hinter der Netzhaut eine Wasserblase gebildet hatte.



Die Hauptgefahr der Laserpointer 5000MW Lasertechnologie besteht in der hohen Leistungsdichte des Strahls. Trifft der Strahl Gewebe, kann dieses zerstört werden. Hiervon ist die Netzhaut des Auges besonders gefährdet. Sie kann innerhalb kürzester Zeit durch die Strahlenwirkung erheblich in Mitleidenschaft gezogen werden. Der Vorgang ist wenig schmerzhaft, so dass trotz dauerhafter und wiederholter Blendung keine Schädigung bemerkt wird.


Grundsätzlich kommt Personen, die angestrahlt werden, der sogenannte Lidschutzreflex zugute, da sich das Auge in 0,25 Sekunden selbständig schließt. Aber selbst diese kurze Zeitspanne kann schon zu lang sein.laserpointer grün stark billig Längeres Hineinschauen in den Laserstrahl kann erst recht zu Netzhautschäden und Sehverschlechterung führen. Entscheidend für die Intensität der Strahlen ist einerseits die Ausgangsleistung des Geräts, andererseits die Entfernung zwischen Gerät und Auge. Brillenträger können durch die Bündelung des Strahls zusätzlich gefährdet sein!


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Deshalb bedenken Sie stets: Laserpointer sind kein Spielzeug! Durch leichtsinnige Handhabung können sie zum gefährlichen Werkzeug werden, was haftungs- sowie strafrechtliche Folgen haben kann. Bei einer entsprechenden Verwendung kann ein Laserpointer zum gefährlichen Werkzeug im Sinne des § 224 STGB (gefährliche Körperverletzung) werden. Nur Laserpointer der Klasse 1 können als unbedenklich eingestuft werden.


Zur Vermeidung von Gesundheitsschäden wird dringend geraten, Jugendlichen die Gefährlichkeit dieses "Spielzeugs" zu erklären und den Gebrauch von undeklarierten Laserpointern zu unterbinden. Eltern und Lehrkräfte sollten auf die möglichen Gefahren hinweisen.


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Unsichtbare Gefahr durch Laserpointer

Vorsicht beim Erwerb und Verwenden von Laserpointer Grün: Die Strahl-Leistung handelsüblicher Geräte kann den zulässigen Wert durchaus zigfach überschreiten. Und nicht immer ist auf die angegebenen Werte Verlass. Darauf weist Holger Koch, Laserschutzbeauftragter an der Universität Oldenburg, hin.


Die jüngste Überprüfung eines solchen optischen Zeigestabs in der Abteilung Energie- und Halbleiterforschung habe statt der zugelassenen Strahl-Leistung von bis zu einem Milliwatt (mW) den 30-fachen Wert ergeben. „Was zunächst positiv klingt, sozusagen mehr Leistung für wenig Geld, bedeutet eine große Gefahr und kann zu Erblindung führen“, warnt Koch.


Schon bei legalen laserpointer kaufen mit einer Leistung von weniger als 1 mW sei das Auge nur sicher, wenn sich das Lid reflexartig in einem Sekundenbruchteil schließt. Wer aber Laserstrahlen wie die des getesteten Geräts ins Auge bekomme, dem drohe eine irreversible und inoperable Erblindung. Besonders tückisch für Nutzer: Laut Verpackung hätte das Testgerät den zulässigen Grenzwert einhalten sollen.


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Zusätzlich entdeckten die PhysikerInnen bei ihren Messungen eine weitere Gefahr, nämlich einen Anteil Infrarot-Strahlung (IR) mit einer Stärke von 10 mW. „Von dieser Strahlung gehen besonders unkalkulierbare Risiken aus, weil sie unsichtbar ist und somit ohne Vorwarnung Augenschäden eintreten können“, erläutert Ingenieur Koch. IR-Strahlung werde für einen Laserpointer mit grünem Strahl zwar benötigt, müsste dann aber wieder herausgefiltert werden.


Wer bezüglich der Sicherheit eines bereits erworbenen laserpointer unsicher ist, dem empfiehlt er die Probe aufs Exempel: Wenn ein Laserstrahl binnen Sekunden Schokolade anschmilzt oder verfärbt, dürfte er eine – vielfach überhöhte und somit hochriskante – Strahl-Leistung von mindestens 20 mW haben. Nur ein extrem stark strahlender Laserpointer ab einer Leistung von ungefähr 150 mW vermag ein Streichholz zu entzünden. Auch eine Sichtbarkeit des Lichtpunkts in einer Entfernung von mehr als einem Kilometer dürfte bei einem zulässigen Pointer ausgeschlossen sein. Zudem empfiehlt Koch, sowohl die Angaben auf der Verpackung als auch auf dem Gerät zu überprüfen. Diese dürften sich nicht unterscheiden und müssten stets unter einem Milliwatt liegen.


Grundsätzlich gilt für den Umgang mit Laserpointern:

Der Strahl sollte niemals auf die Augen anderer Personen gerichtet werden.
Benutzer sollten selbst nie absichtlich in den direkten Strahl schauen.
Falls die Laservisier Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen.
Die Strahlungsquelle darf nicht mit optischen Instrumenten wie Lupen betrachtet werden. Laserpointer sollten das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) aufweisen. Nur Laser mit einer Leistung von maximal 1 mW gelten als sicher für die Augen.
Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.
Vor allem gilt es, Laserschäden am Auge zu vermeiden, rät Prof. Helbig. "Wenn dennoch Sehstörungen nach Belichtung des Auges mit einem Laser auftreten, sollte man umgehend einen Augenarzt aufsuchen. Er kann eine Behandlung mit hoch dosiertem Kortison versuchen, um den bleibenden Schaden so klein wie möglich zu halten."



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